
Teilnahmebedingungen für das Herbst-Gewinnspiel der Lahrer Werbegemeinschaft e.V.:
- Die Lahrer Werbegemeinschaft verlost Gutscheine im Gesamtwert von 1.500 € (aufgeteilt in Einzelgewinne: 25 Euro/50 Euro/100 Euro und 150 Euro)
- Das Gewinnspiel findet vom 24.10.2020 bis 14.11.2020 statt. In diesem Zeitraum sind die Gewinnspielkarten bei den Mitgliedsbetrieben der Lahrer Werbegemeinschaft in der Innenstadt erhältlich.
- Die Teilnahme ist kostenlos und mit einem Einkauf bei einem Mitgliedsbetrieb verbunden.
- Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahre, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Die Teilnehmer akzeptieren mit ihrer Unterschrift auf der Gewinnspielkarte ihre Teilnahme an der Aktion und bestätigen die angegebenen Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen zu haben.
- Die ausgefüllte Gewinnspielkarten können bei den Mitgliedsbetrieben der Lahrer Werbegemeinschaft bis zum 14.11.2020 abgegeben werden.
- Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern, durchgeführt von der Geschäftsstelle der Lahrer Werbegemeinschaft.
- Pro Teilnehmer ist maximal ein Gewinngutschein möglich.
- Die Gewinner werden schriftlich durch die Werbegemeinschaft über ihren Gewinn benachrichtigt. Der Gutschein wird postalisch zugestellt.
- Die Werbegemeinschaft haftet nicht für den Verlust, die die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation und/oder die Fehlleitung von Daten bei der Dateneingabe, -erfassung, Übertragung und/oder -speicherung. Dies betrifft insbesondere bei fehlerhaft ausgefüllten bzw. fehlenden Daten auf der Teilnahmepostkarte.
- Mitarbeiter der Werbegemeinschaft und Gewinnspielvereine sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Mitgliederliste Download (pdf)
Information zur Datenerhebung
(Datenschutzinformation)
Herbst-Gewinnspiel der Lahrer Werbegemeinschaft
- Verantwortlich nach Art.4 Nr. 7 DSGVO: Lahrer Werbegemeinschaft e.V.
Rossgasse 5
77933 Lahr / Tel.: 07821 983087 / E-Mail: info@werbegemeinschaft-lahr.de
- Zweck der Datenverarbeitung, Rechtsgrundlage:
Veranstaltung eines Gewinnspiels aufgrund Ihres Einverständnisses (Art.6 Abs.1 litt. a) DSGVO)
- Empfänger oder Kategorie von Empfängern der Daten (Stellen, an denen die Daten offengelegt werden): Name und Wohnort werden in den örtlichen Zeitungen (Badische Zeitung, Lahrer Anzeiger, Lahrer Zeitung sowie STAZ/Guller) und auf der Internetseite der Lahrer Werbegemeinschaft e.V. veröffentlicht.
- Geplante Speicherungsdauer:
Die Daten werden bis spätestens Ende des Jahres 2020 gelöscht.
- Betroffenenrechte:
Sie haben als betroffene Person das Recht von der Lahrer Werbegemeinschaft Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art.16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können verlangen, die bereitgestellten personenbezogenen Daten gemäß Art. 20 DSGVO zu erhalten oder zu übermitteln. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz die Informationsfreiheit, Postfach 1029 32,70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren. Die Daten der Gewinnspielteilnehmer werden bei den teilnehmenden Geschäften hinterlegt und anschließend zur Gewinnermittlung an die Lahrer Werbegemeinschaft übermittelt. Für fehlerhaften Umgang mit den personenbezogenen Daten durch die teilnehmenden Geschäfte haftet die Lahrer Werbegemeinschaft nicht.
- Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten oder Freiwillige Bereitstellung der Daten und Folgen der Verweigerung:
Sie sind nicht verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. Sind Sie damit nicht einverstanden, ist eine Teilnahme am Gewinnspiel nicht möglich.
- Falls die Daten nicht bei der betroffenen Person, sondern bei Dritten erhoben wurden:
Nein
- Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling:
Nein